Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2971
OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 7 U 185/99 (https://dejure.org/2000,2971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinden müssen für die Sicherheit auf Kinderspielplätzen sorgen

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 278; ; BGB § 254; ; BGB § 1664; ; ZPO § 537; ; ZPO § 97; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847
    Steinplattenbelag unter Spielplatzrutsche mit mehr als 1 m Fallhöhe ist grundsätzlich unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftung der Gemeinde für Sturz eines Kindes von Spielgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kan.de PDF, S. 52 (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeldanspruch nach Verletzung auf einem Spielplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach der grundlegenden (und einen bemerkenswert ähnlichen Fall betreffenden) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1988 (BGH NJW 1988, 2667 ff.), der der Senat sich in jeder Hinsicht anschließt, gilt, dass ein Spielplatz möglichst gefahrlos zu gestalten ist, dass das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit sich an dem Alter der jüngsten Kinder auszurichten hat, die für die Benutzung in Frage kommen, dass die Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte grundsätzlich besonders streng sind und dass Eltern grundsätzlich uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen, dass sich die Kinder gefahrlos der Spielgeräte bedienen dürfen.

    Die Forderung nach einem geeigneten Bodenbelag ist damit als elementare Sicherheitsforderung anzusehen (BGH NJW 1988, 2667).

    Eine Zurechnung über § 278 BGB - die zur Anwendung von § 254 BGB führen könnte - scheitert daran, dass zwischen den Parteien kein Schuldverhältnis, hier etwa in Form einer wie auch immer gearteten Sonderverbindung durch die Benutzung des Spielplatzes, besteht (vgl. BGH NJW 1988, 2667, 2668).

    Insoweit schließt sich der Senat vollumfänglich der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (grundlegend BGH NJW 1988, 2667 ff.).

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen verweist, in denen von einer umfassenden Aufsichtspflicht ausgegangen wurde, waren die zugrunde liegenden Fälle nicht mit der Situation auf einem Spielplatz vergleichbar, sondern betrafen örtliche Verhältnisse, die für Kinder prinzipiell sehr gefährlich waren, und wo mit Kleinkindern grundsätzlich nicht zu rechnen war (vgl. BGH VersR 1992, 844 f. (Pferdegehege), BGH NJW 1994, 3348 f. (fremder Garten mit Zierteich)).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    DIN-Normen spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und sind somit zur Bestimmung des nach er Verkehrsauffassung zur Sicherheit gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGH NJW 1980, 1219, 1221; VersR 1987, 891).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Ein Teil-Urteil zum Grund ist immer dann unzulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 242, 244; NJW 1991, 2699; NJW 1992, 511; NJW 1992, 2081; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99
    Nach unzulässigem Teilurteil, wie es hier vorliegt, darf das Berufungsgericht aber über den Anspruchsrest, über den das erstinstanzliche Gericht nicht entscheiden wollte, mitbefinden (vgl. BGH NJW 1960, 339; WM 1994, 865, 868; LM Nr. 14 zu § 16 UWG; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rn. 9).
  • OLG Köln, 17.03.2005 - 7 U 126/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auf eine unzureichende Beaufsichtigung kann sich der Schädiger im Übrigen im Allgemeinen nicht berufen (Senat, VersR 02, 448, 450).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Dies entspricht nicht nur der Auffassung des Landgerichts Coburg in der vom Landgericht auf LGU S. 7 erörterten Entscheidung vom 13.12.2016 (23 O 457/16, juris Rn. 34), sondern auch derjenigen des OLG Köln in einem Urteil vom 25.05.2000 (7 U 185/99, OLGR 2001, 150 = VersR 2002, 448; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 25.05.2001, VI ZR 265/00), wo zutreffend ausgeführt wird (a.a.O., juris Rn. 26): Keinesfalls kann sich die Beklagte darauf zurückziehen, Kleinkinder bedürften grundsätzlich umfassender Betreuung durch die Aufsichtspflichtigen, so dass Kleinkinder bei der Frage des zu beachtenden Sorgfaltsmaßstabes nicht zu berücksichtigen seien.
  • LG Münster, 15.09.2008 - 12 O 268/08

    Anspruch eines Senioren auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer Verletzung im

    Die Kinder müssen sich der Spielgeräte grundsätzlich gefahrlos bedienen können (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.05.00 - 7 U 185/99 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3158
OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiederanbahnung; Abgebrochener Umgangskontakt; Wohnverhaltenspflicht; Therapie; Verpflichtung der Eltern

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Anordnung Therapie durch Gericht

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 1684 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1626 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 3; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes - Wohlverhaltenspflicht - Pflicht der Eltern zu Therapie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern müssen unter Umständen eine Therapie machen

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 1 F 801/98
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).

    Voraussetzung ist allerdings, daß die Mutter ihrer aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB herzuleitenden Wohlverhaltenspflicht nachkommt, zu welcher auch gehört, die Umgangsbereitschaft des Kindes aktiv zu fördern (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Thüringen FuR 2000, 121, 122; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000, 160, 161).

    Außerdem folgt die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen, auch aus ihrer Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 S. 1 (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Weder das geringe Alter eines Kindes noch die Unterbrechung des Kontakts nach Trennung der niemals verheiratet gewesenen Eltern rechtfertigen die Versagung des Umgangs (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Grundsätzlich ist den Eltern alles zuzumuten, was dem Wohl des Kindes entspricht (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718, 719).
  • OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Die geltende Gesetzeslage bietet keine Grundlage zu einer gerichtlichen Verpflichtung der Eltern an einer Teilnahme an Beratungs- oder Therapiegesprächen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung in FamRZ 2001, 932).

    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).

  • OLG Nürnberg, 06.03.2006 - 9 WF 1546/05

    Befugnis des Familiengerichts, zur Anbahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme

    Zum Teil wird die Anordnung der Teilnahme der Eltern an psychologisch-pädagogischen Hilfemaßnahmen bzw. einer Familientherapie als zulässige und sinnvolle Maßnahme angesehen, um die Beteiligten zur Erfüllung der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Loyalitätspflicht anzuhalten (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 512; vgl. auch Staudinger /Rauscher, Komm. z. BGB, Stand 2000, § 1684, Rdnr, 104 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer

    Ein Gericht ist nicht befugt, eine Sachverständigenintervention, sei es im Sinne einer Beratung, Behandlung oder Familientherapie, als selbständiges Verfahrensziel anzuordnen und zu versuchen, auf diese Weise auf die Verfahrensbeteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten im Bezug auf ein Kind zu bewegen (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 zur Familientherapie; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932 m.w.N., jedoch ohne Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines

    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage, die einen Beteiligten verpflichten könnten, an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen (BGH, FamRZ 1994, 158 (160) [BGH 27.10.1993 - XII ZB 88/92] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682 unter Aufgabe seiner früher geäußerten Gegenansicht [FamRZ 2001, 932]).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.02.2001 - 4 W 4/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3820
OLG Bremen, 26.02.2001 - 4 W 4/2001 (https://dejure.org/2001,3820)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.02.2001 - 4 W 4/2001 (https://dejure.org/2001,3820)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 4 W 4/2001 (https://dejure.org/2001,3820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (Gesamtschuldnerausgleich) auf Grund eines Darlehens; Übernahme einer Bürgschaft für einen vom Ehepartner aufgenommenen Kredit; Möglichkeit der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen des Schuldners vom Bürgen; Innenausgleich nach ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kredit auch nach Scheidung weiter zahlen?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 426, 670, 765
    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen Zahlungen auf Kredite

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 426 § 670 § 765
    Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des bürgenden Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1627
  • MDR 2001, 820
  • FamRZ 2002, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 18.01.2005 - 4 W 33/04

    Tragung der Kosten des gemeinsamen Hausgrundstücks nach Beendigung der ehelichen

    Hinsichtlich des Klagantrages zu 2. kann der Kläger ab dem April 2004 nicht Zahlung an sich verlangen, sondern lediglich künftige Freistellung von den in der Antragsschrift vom 08.03.2004 Seite 5 (Bl. 12 d.A.) im einzelnen aufgeführten Kosten und Lasten (vgl. OLG Bremen FamRZ 2002, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5020
OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Polizeiliche Einsatzstelle; Psychische Belastung; Sicherheitsberater; Wachdienst

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1)

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Verweisungstätigkeiten eines angestellten Leiters einer polizeilichen Einsatzstelle L

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 1 (1) § 2 (1)
    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Verweisungstätigkeit - Leiter einer polizeilichen Einsatzstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 877 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).

    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 -- IV ZR 203/92 -- VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 -- IV ZR 309/91 -- VersR 1993, 469, 470).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).
  • OLG Koblenz, 14.06.1996 - 10 U 996/95

    Konkrete Verweisung; Gewisse Härte; Zwingendes Bedingungswerk; Verweisungsberuf;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße

    Übt der Versicherte indes bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 - 10 U 996/95 - VersR 1997, 688; vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99 - NVersZ 2001, 72 = OLGR 2001, 150 = R+S 2001, 343 = VersR 2002, 877).
  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Gegen dieses Teilurteil hat die Beklagte Berufung eingelegt (10 U 1541/99).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00   

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https://dejure.org/2000,11948
OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2000,11948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2000 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2000,11948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2000 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2000,11948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.09.1999 - 14 UF 173/99

    Unterhaltsfestsetzung; Vereinfachtes Verfahren ; Sofortige Beschwerde ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00
    Das setzt also voraus, daß das erstinstanzliche Gericht über eine Einwendung i. S. des § 648 Abs. 2 ZPO entschieden hat (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 680).
  • OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 189/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00
    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Verfahrens ist nach § 645 Abs. 1 ZPO nicht, daß das Kind zum Zeitpunkt der Festsetzung noch minderjährig ist, sondern allein, daß der Unterhalt für die Zeit der Minderjährigkeit festgesetzt werden soll (vgl. OLG Köln, FamRZ 2000, 678).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 2 C 9.96

    Konsequenzen der Rücknahme einer Sprungrevision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 2 WF 99/00
    Die Vaterschaft des Antragsgegners wurde durch Urteil des Amtsgerichts S. vom 25.04.1997 (2 C 9/96) festgestellt.
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13

    Inverzugsetzung für Kindesunterhalt nach Volljährigkeit durch das als "Beistand"

    Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes entfällt jedoch zugleich auch die Ausübung der Sorge durch die Eltern, so daß mit Eintritt der Volljährigkeit eine Antragsmöglichkeit der Eltern auf eine Beistandschaft wegfällt und zugleich auch eine etwa bestehende Beistandschaft endet (vgl. i.E. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. August 2000 - 2 WF 99/00 - JAmt 2001, 320 f. = OLGR Karlsruhe 2011, 150 = juris; OLG Brandenburg, Beschluß vom 28. Juni 2006 - 10 WF 107/06 - FamRZ 2006, 1782 f. = JAmt 2006, 519 f. = NJW-RR 2007, 75 f. = juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.01.1998 - 6 U 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14300
OLG Zweibrücken, 15.01.1998 - 6 U 3/97 (https://dejure.org/1998,14300)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.01.1998 - 6 U 3/97 (https://dejure.org/1998,14300)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 6 U 3/97 (https://dejure.org/1998,14300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über einen Baulandumlegungsverfahren der Ortsgemeinde ; Auslegung der fehlenden Bebaubarkeit eines Grundstückes als Sachmangel; Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Optionsvertrages; Eigentumsübertragung durch die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Gegen die Ortsgemeinde S. und das Land führte der Kläger bereits eine Teilklage, für welche er von der Beklagten keinen Versicherungsschutz begehrt hat und mit der er im ersten Rechtszug durch Urteil des Landgerichts Landau vom 19.12.1996 - 2 O 721/96 - und im zweiten Rechtszug durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 15.01.1998 - 6 U 3/97 - abgewiesen wurde.

    Für den Rechtsstreit, in welchem er die Ortsgemeinde S. und das Land im Wege einer Teilklage über 1.501 DM in Anspruch genommen habe (Landgericht Landau 2 O 721/95 und Oberlandesgericht Zweibrücken 6 U 3/97), begehre er keinen Versicherungsschutz, weshalb es insoweit an einer Obliegenheitsverletzung fehle.

    Eine Unterbrechnung der Verjährung durch die frühere Teilklage vor dem Landgericht Landau - 2 O 721/96 - und dem Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 U 3/97 - ist nicht eingetreten, da dadurch die Verjährung nur für den dort geltend gemachten Teilanspruch, nicht aber die restlichen Ansprüche, welche der Kläger nun geltend machen will, unterbrochen wurde.

    Der Kläger hat für die Teilklage, die er gegen die Ortsgemeinde S. und das Land vor dem Landgericht Landau - 2 O 721/96 - und dem Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 U 3/97 - geführt hat, keinen Rechtsschutz beansprucht.

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